Rechtsprechung
   VerfG Brandenburg, 15.02.2007 - VfGBbg 50/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,25864
VerfG Brandenburg, 15.02.2007 - VfGBbg 50/06 (https://dejure.org/2007,25864)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 15.02.2007 - VfGBbg 50/06 (https://dejure.org/2007,25864)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 15. Februar 2007 - VfGBbg 50/06 (https://dejure.org/2007,25864)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,25864) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Verfassungsgericht Brandenburg

    VerfGGBbg, § 21 Satz 2; VerfGGBbg, § 47 Abs. 1; StPO, § 33a
    Beschwerdefrist; Fristversäumung; rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VerfGGBbg § 21 S. 2 § 47 Abs. 1; StPO § 33a
    Beschwerdefrist bei Anbringung einer Gehörsrüge - Fristversäumung; rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88

    Kindergeld

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.02.2007 - VfGBbg 50/06
    Auch wegen der Unzulässigkeit der Gehörsrüge kann der Beschluß vom 5. August 2005 die Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen die eingangs genannten Beschlüsse nicht erneut in Lauf setzen (vgl. etwa BVerfGE 91, 93, 106; 28, 1, 6).
  • BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvR 719/68

    Augstein

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.02.2007 - VfGBbg 50/06
    Auch wegen der Unzulässigkeit der Gehörsrüge kann der Beschluß vom 5. August 2005 die Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen die eingangs genannten Beschlüsse nicht erneut in Lauf setzen (vgl. etwa BVerfGE 91, 93, 106; 28, 1, 6).
  • VerfG Brandenburg, 17.02.2000 - VfGBbg 39/99

    Fachgerichtlicher Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen Verstoßes

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.02.2007 - VfGBbg 50/06
    Die durch den Beschwerdeführer in seinem vorgenannten Schreiben in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sowie der Beschluß des erkennenden Gerichts vom 17. Februar 2000 - VfGBbg 39/99 - (LVerfGE Suppl. Bbg. zu Bd. 11, 45) erfordern keine andere rechtliche Bewertung.
  • VerfG Brandenburg, 17.02.2012 - VfGBbg 65/11

    Beschwerdefrist

    Anders liegt es, wenn diese letzte Entscheidung auf einem offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelf beruht, dann wird die Frist ab der letzten zulässigerweise herbeigeführten Entscheidung berechnet (vgl. Beschluss vom 15. Februar 2007 - VfGBbg 50/06 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht