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VerfG Brandenburg, 15.02.2007 - VfGBbg 50/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Verfassungsgericht Brandenburg
VerfGGBbg, § 21 Satz 2; VerfGGBbg, § 47 Abs. 1; StPO, § 33a
Beschwerdefrist; Fristversäumung; rechtliches Gehör - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VerfGGBbg § 21 S. 2 § 47 Abs. 1; StPO § 33a
Beschwerdefrist bei Anbringung einer Gehörsrüge - Fristversäumung; rechtliches Gehör - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88
Kindergeld
Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.02.2007 - VfGBbg 50/06
Auch wegen der Unzulässigkeit der Gehörsrüge kann der Beschluß vom 5. August 2005 die Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen die eingangs genannten Beschlüsse nicht erneut in Lauf setzen (vgl. etwa BVerfGE 91, 93, 106; 28, 1, 6). - BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvR 719/68
Augstein
Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.02.2007 - VfGBbg 50/06
Auch wegen der Unzulässigkeit der Gehörsrüge kann der Beschluß vom 5. August 2005 die Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen die eingangs genannten Beschlüsse nicht erneut in Lauf setzen (vgl. etwa BVerfGE 91, 93, 106; 28, 1, 6). - VerfG Brandenburg, 17.02.2000 - VfGBbg 39/99
Fachgerichtlicher Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen Verstoßes …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.02.2007 - VfGBbg 50/06
Die durch den Beschwerdeführer in seinem vorgenannten Schreiben in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sowie der Beschluß des erkennenden Gerichts vom 17. Februar 2000 - VfGBbg 39/99 - (LVerfGE Suppl. Bbg. zu Bd. 11, 45) erfordern keine andere rechtliche Bewertung.
- VerfG Brandenburg, 17.02.2012 - VfGBbg 65/11
Beschwerdefrist
Anders liegt es, wenn diese letzte Entscheidung auf einem offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelf beruht, dann wird die Frist ab der letzten zulässigerweise herbeigeführten Entscheidung berechnet (vgl. Beschluss vom 15. Februar 2007 - VfGBbg 50/06 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).